Amtsgericht Freyung

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Ein altes Foto der Richter vor dem Amtsgerichtgebäude in Freyung.

Das Amtsgericht Freyung ist ein ordentliches Gericht für Zivil- und Strafverfahren. Direktor ist Roland Huber. 2009 feierte es 130. Geburtstag.

Geschichte

Die Geschichte des Amtsgerichts Freyung beginnt am 1. Oktober 1879: Mit der Einführung des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes entstand es aus dem früheren Landgericht Wolfstein, ohne dass sich hierdurch die Aufgaben wesentlich geändert hätten. 1803 wurde die bisher fürstbischöfliche Gerichtsbarkeit zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Durch die Verwaltungsreform 1862 wurden Verwaltung und gericht getrennt. Am 1. Oktober 1879 wurde das Königlich Bayerische Landesgericht Freyung umbenannt in Königlich Bayerisches Amtsgericht Freyung. Nach der Landkreisreform am 1. Juli 1972 wurden die weiteren Amtsgerichte Grafenau und Waldkirchen zunächst als Zweigstellen des Amtsgerichts Freyung aufrecht erhalten, dann mit diesem vereinigt. Dieser Prozess war im Wesentlichen um 1977 abgeschlossen. Es galt: Ein Landkreis, ein Amtsgericht.

Derzeit ist das Amtsgericht in zwei Dienstgebäuden untergebracht. In der Geyersbergerstraße 1 (erbaut um 1900) befinden sich das Straf-, Zivil- und Familiengericht sowie die Geschäftsleitung. In der Bahnhofstraße 15 (früheres Finanzamtsgebäude, erbaut kurz nach 1900, teils denkmalgeschützt) befindet sich das Nachlass- und Betreuungsgericht sowie das Grundbuchamt.

2009 feierte es seinen 130. Geburtstag und 2014 seinen 135. Geburstag.

Literatur