Appellationsgericht von Niederbayern

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Das Appellationsgericht von Niederbayern bestand von 1838 bis 1879.

Geschichte

Es hatte seinen Sitz zunächst bis 1839 in Straubing und wurde dann nach Passau verlegt. 1838 kamen die Landgerichte von Altötting und Burghausen zum Appellationsgericht von Oberbayern und das Landgericht Cham zum Appellationsgericht für die Oberpfalz. Dagegen kamen die Landgerichte von Abensberg, Kelheim und Pfaffenberg vom Regenkreis und die Landgerichte Landshut und Vilsbiburg vom Isarkreis zum Appellationsgericht von Niederbayern.

Zuständig war das Appellationsgericht zuerst bei Berufungen gegen Bezirksgerichte als zweite Instanz in Zivilsachen und als erste Instanz in Kriminalsachen. Seit 1856 war es in Zivilsachen auch in erster Instanz zuständig. 1879 ging das Appellationsgericht von Niederbayern im Oberlandesgericht Nürnberg auf.

Richter

Weblinks