Bayerische Landesteilungen

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Die bayerischen Teilherzogtümer nach 1392.

Der Prozess der Bayerischen Landesteilungen in der Zeit von 1255 bis 1392 konnte durch das Primogeniturgesetz vom 8. Juli 1506 zu München beendet und damit die Einheit Bayerns wieder hergestellt werden.

Übersicht

Das Herzogtum Bayern wurde insgesamt acht mal geteilt:

  1. Erste Bayerische Landesteilung, 28. März 1255: Teilung in Oberbayern (Ludwig II.) und Niederbayern (Heinrich XIII.) – vgl. Bayerische Landesteilung von 1255
  2. Oberbayerische Teilung, 1. Oktober 1310: Oberbayern wird nochmals geteilt zwischen Ludwig IV. und Rudolf I.
  3. Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329: Abtrennung der Rheinpfalz von Oberbayern an Rudolf II. bei Rhein und Ruprecht I.sowie den Neffen Ruprecht d. J.
  4. Niederbayerische Teilung, 7. August 1331: Niederbayern wird in die Linien Landshut (Heinrich XIV.), Burghausen (Otto IV.) und Deggendorf (Heinrich XV.) geteilt. – vgl. Niederbayerische Teilung
  5. Zweite Bayerische Landesteilung, 13. September 1349: Teilung in Oberbayern, Brandenburg, Tirol, Niederbayern und Holland. Ludwig V., Ludwig VI.und Otto V.erhalten Oberbayern, Tirol und Brandenburg. Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. regieren fortan in Niederbayern und Holland.
  6. Regensburger Vertrag, 3. Juni 1353: Niederbayern wird wieder geteilt, die Landesteile fallen an die Linie Landshut und die Linie Straubing-Holland. Stephan II. von Niederbayern überlässt seinen Brüdern Wilhelm I. und Albrecht I. die Lehen Hennegau, Holland, Seeland, Friesland und die Regierungsstadt Straubing. – vgl. Regensburger Vertrag
  7. Landesteilung von 1376, 24. März 1376: Erneute Teilung in Ober- und Niederbayern. Stephan III. und Johann II. regieren in Oberbayern, Friedrich und Otto V. herrschen über Niederbayern und das „Land vor dem Wald“.
  8. Dritte Bayerische Landesteilung, 19. November 1392: Teilung und Aufsplitterung Bayerns in die Linien Bayern-München (Johannes), Bayern-Landshut (Friedrich) und Bayern-Ingolstadt (Stephan III.) – vgl. Bayerische Landesteilung von 1392

Primogeniturgesetz

Mit dem Primogeniturgesetz wurde bestimmt, daß in Zukunft der erstgeborene Herzogsohn das ungeteilte Land regieren sollte. Die Urkunde mit 48 Siegeln sollte die Einheit Bayerns wieder sichern. Die jüngeren Söhne bekamen den Titel und Rang eines Grafen verliehen, mit der Zusicherung einer jährlichen Rente. Das Gesetz wurde unterzeichnet von 15 Prälaten, 33 Herren, Rittern und Adeligen sowie 17 Städteverordneten.

Das Gesetz wurde auch die Magna Charta Bavariae genannt und entstand mit dem „Rat und Zutun der Landschaft“, dem Vorgänger unseres heutigen Parlaments. Das Recht, einen Krieg zu führen stand nur dem Herzog zu, bedurfte aber der Zustimmung der Stände. Herzog Albrecht IV. konnte mit diesem Gesetzeswerk die Einheit Bayerns wieder herstellen und die Zukunft des Landes sichern. Ein Grund, dass ihm der Beiname „der Weise“ zugesprochen wurde.

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