Bschoad

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Die Zeichnung eines Hochzeitsgastes am Heimweg mit gefülltem Bschoadtüchl am Zwiesel-Stecken hat Paul Ernst Rattelmüller 1977 für Max Peinkofers Buch „Der Brunnkorb“ angefertigt.

Das bairische Wort Bschoad leitet sich von „bescheiden“ im Sinne von amtlich oder richterlich zuteilen oder festsetzen ab. Ein amtlicher Bescheid aber wird im Dialekt nicht mit gewandeltem Diphthong gesprochen, vielmehr meint Bschoad das persönliche, zu einem praktischen Zweck mit sich geführte Ding und auch das einer Person Zugeteilte.

Erläuterung

Man kennt das Bschoadtüchl und das Bschoadmesser. Das Bschoadtüchl genannte Taschentuch ist größer als das gewöhnliche Schneuztuch, junge Buschen trugen es, wenn den Bildern und Bräuchen der Trachtenpflege zu glauben ist, gern keck aus der Gesäßtasche flatternd bei sich. Das Tuch dient zum Fassen des Beschiedenen, des Zugeteilten, eben des Bschoads. Die Auffassung, „Das Mitgenommene ‚gibt Bescheid‘, was beim Festessen auf der Tafel lag“ [1], erscheint irrig. Denn man sagt „Bscheid gem“ für „Bescheid geben“; in dieser Verwendung ist das Wort wohl erst spät aus dem Amtsdeutschen ins Bairische zugewandert.

Das Bschoadmesser ist oft mit feststehender Klinge zur Tracht getragen worden (an der Lederhose im seitlich außen angenähten Bschoadtaschl). Dem im Holz, in der Werkstatt oder in der Landwirtschaft Arbeitenden wäre es hinderlich gewesen, der trug es mit einklappbarer Klinge im Hosensack. Solche Messer führten auch – ohne davon Aufhebens zu machen –¬ Frauen in der Rocktasche mit sich.

Quelle

Der Heimatkundler und Schriftsteller Max Peinkofer hat einen Essay verfasst, der Das hochzeitliche Bschoadtüchl im heutigen Niederbayern und im alten Rom (Max Peinkofer: Werke I. Der Brunnkorb. Passau 1977, S. 245–250) behandelt. Dort ist zu lesen: „Aber auch der Nachgeher (der bei Hochzeiten kein Mahlgeld zahlt) kann nicht alles aufzehren, was die überreiche Hochzeitstafel Gutes aufwartet. Drum nimmt jeder Hochzeitsgast vorsorglich und herkömmlich sein saubergewaschenes Bschoadtüchl mit. (…) Wenn dann das Tafeln ein Ende hat, packt man die Überbleibsel säuberlich in seinem Bschoadtüchl zusammen, verwahrt es gut und überbringt es dann den Hofleuten als schmackhafte Hochzeitserinnerung. (…) Nun, glaube ich, kennen wir zur Genüge das altbayerische und insonderheit niederbayerische ‚Bschoad‘ und das ‚Bschoadtüchl‘. Das Wort ‚Bschoad‘ lautet im Papier- und Schriftdeutschen ‚Bescheid‘. Bei uns Landhausenden spricht man vom ‚Bescheid trinken‘, wenn man einem achtbaren Tischnachbarn oder guten Freund im Wirtshaus zuprostet.“