Ehrenring des Landkreis Deggendorf

Aus RegioWiki Niederbayern
Wechseln zu: Navigation, Suche
In diesem Artikel fehlen noch Bilder oder Fotos.
Dieser Artikel ist leider noch ohne Bebilderung. Wenn Sie über passende Bilder oder Fotos verfügen, dann laden Sie sie bitte hoch (unter Beachtung der Lizenzregeln) und fügen sie in diesem Artikel ein. Danach können Sie diese Kennzeichnung entfernen.


Der Ehrenring des Landkreis Deggendorf (ugs. teils auch Ehrenring des Landkreises Deggendorf) ist eine Auszeichnung für Personen, die sich durch ihr hervorragendes öffentliches Wirken besondere Verdienste um den Landkreis Deggendorf erworben haben. Er ist auf 20 lebende Personen beschränkt. Der Ehrenring ist die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Deggendorf vergeben kann. Er wird in Gold verliehen und mit dem Landkreiswappen versehen.

Hintergrund

Durch Beschluss des Kreistages vom 30. April 1970 hat der Landkreis Deggendorf eine Satzung erlassen, mit der die Kriterien und Voraussetzungen für diese offizielle Ehrung festgelegt sind. Mit dieser Satzung wurde die Verleihung des Ehrenrings eingeführt, nachdem das Landkreisrecht – anders als dies etwa für Gemeinden möglich ist – die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nicht vorsieht. Damit ist der Ehrenring die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Deggendorf zu vergeben hat. Die Satzung wurde am 17. April 1972 geändert.

Vorgeschlagen für die Verleihung eines Ehrenrings werden nur Personen, die sich im hervorragenden Maße um den Landkreis Deggendorf verdient gemacht haben. Die Verleihung ist widerruflich. Zu Lebzeiten der Geehrten darf die Zahl der verliehenen Ringe 20 nicht überschreiten. Zur Einreichung von Vorschlägen sind die Mitglieder des Kreistages berechtigt. Der Ehrenring wird vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Kreistages verliehen, wozu der Kreistag jeweils in nicht öffentlicher Sitzung beschließt.

Vorgeschlagen für die Verleihung eines Ehrenrings werden nur Personen, die sich im hervorragenden Maße um den Landkreis Deggendorf verdient gemacht haben. Zur Einreichung von Vorschlägen sind die Mitglieder des Deggendorfer Kreistages berechtigt. Über die Verleihung des Ehrenrings entscheidet der gesamte Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung ist widerruflich und auf maximal 20 lebende Personen beschränkt.

Träger

Aktuell

Verstorben

Weblinks