Ernst Johann Graf von Herberstein

Aus RegioWiki Niederbayern
Wechseln zu: Navigation, Suche
In diesem Artikel fehlen noch Bilder oder Fotos.
Dieser Artikel ist leider noch ohne Bebilderung. Wenn Sie über passende Bilder oder Fotos verfügen, dann laden Sie sie bitte hoch (unter Beachtung der Lizenzregeln) und fügen sie in diesem Artikel ein. Danach können Sie diese Kennzeichnung entfernen.


Ernst Johann Graf von Herberstein, eigentlich Ernest Johann Nepomuk (* 20. April 1731 in Wien; † 17. März 1788 in Linz) war ein Passauer Domherr, Weihbischof und Generalvikar für das Land unter der Enns. Nach der Abtrennung der österreichischen Gebiete vom Bistum Passau wurde er der erste Bischof von Linz.

Leben und Wirken

Studium

Ernst Johann von Herberstein wurde am 20. April 1731 als vierter Sohn des Staatsbeamten Ferdinand Leopold Herberstein und Maria Anne von Ulm-Erbach geboren. Er studierte Philosophie in Wien sowie Theologie in Rom, wo er 1752 auch zum Dr. iur. utr. promoviert wurde. Bereits 1746 erhielt Herberstein auf Einwirken von Kaiser Franz I. ein Kanonikat am Freisinger Dom, das er allerdings erst acht Jahre später, nach Vollendung seines Studiums, antrat.

Nach der Priesterweihe

Am 3. März 1754 empfing er in Rom seine Priesterweihe. Im Jahr darauf wurde er von Kaiserin Maria Theresia für ein weiteres Kanonikat in Passau nominiert. 1758 folgte daraufhin seine Ernennung zum Passauer Domherr. Am 16. Februar 1767 wurde er auf Vorschlag von Bischof Klemens Wenzeslaus zum Weihbischof von Freising ernannt und am 8. März 1767 konsekriert.

1776 schlug Kaiserin Maria Theresia dem Bischof von Passau, Leopold Ernst Kardinal Graf von Firmian Herberstein als Offizial von Passau und Generalvikar für das Land unter der Enns (in etwa das heutige Niederösterreich) vor; der Bischof stimmte zu und Herberstein trat sein neues Amt am 12. September 1776 an.

Abtrennung von Passau

Unmittelbar nach dem Tod von Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian am 13. März 1783 leitete Kaiser Joseph II. ohne Verständigung der kirchlichen Instanzen seine längst geplante Neueinteilung der österreichischen Diözesen ein. Dies beinhaltete vor allem die Aufsplittung der weitläufigen österreichischen Teile des Bistums Passau. So auch das Gebiet „ob der Enns“ (in etwa das heutige Oberösterrech), für welches das neue Bistum Linz geschaffen wurde.

Herberstein wurde vom Kaiser bereits am 15. März zum ersten Bischof von Linz nominiert. Er wollte vor seiner Übersiedlung nach Linz allerdings die Zustimmung des Heiligen Stuhls und des Passauer Bischofs abwarten, wofür er in josephinischen Kreisen heftig kritisiert wurde.
Diese Zustimmung kam erst im darauffolgenen Jahr: Am 4. Juli 1784 unterzeichnete Fürstbischof Joseph Franz Anton Graf von Auersperg einen Vertrag mit dem Kaiser, in dem er auf die Ausübung seiner Diözesanrechte in Österreich verzichtet. In der Folge dessen errichtete Papst Pius VI. am 28. Januar 1785 offiziell die neue Diözese Linz. Am 1. Mai des Jahres wurde Herberstein als Bischof in sein Amt eingeführt. Seine Kanonikate in Freising und Passau durfte er beibehalten. Die Ausstellung der Zessationsurkunde durch Bischof Auersperg erfolgte nach zähen Verhandlungen im April 1785.

Bischof von Linz

Zu Beginn seiner Amtszeit warf auch vor allem die Frage der Umschreibung des Bistums bereits mehrere Probleme auf. So stimmten die Grenzen des bisherigen Offizialats ob der Enns in keiner Weise mit den Landesgrenzen überein, welche jedoch nach dem kaiserlichen Willen für das neue Bistum maßgebend sein sollten. Erst nach langwierigen Verhandlungen konnte man eine Lösung finden.

Während seiner Regentschaft in Linz bemühte er sich unter anderem auch um die Umgestaltung der Stadt im Geiste der Zeit und ließ auf päpstlichen Auftrag hin ein Priesterseminar errichten. Am 27. und 28. November 1787 hielt er darüber hinaus eine Diözesansynode ab.

Herberstein starb noch relativ jung am 17. März 1788 in Linz an den Folgen eines Aderlasses. Er wurde im Alten Dom beigesetzt.

Literatur

Weblinks