Fasching

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Dieser Artikel behandelt den Fasching als Brauchtum. Für weitere Bedeutungen klicken Sie bitte hier!
Im Rheinland wird heftig Karneval gefeiert. Keinem Vergleich hält das Treiben in Passau stand, dabei haben der Begriff „Fasching“ und das Beginndatum 11.11. hier ihren Ursprung.

Als Fasching wird in Niederbayern der Brauch bezeichnet, um die Zeit vor dem Aschermittwoch in Ausgelassenheit, Fröhlichkeit und überschäumender Lebensfreude zu feiern.

Wortherkunft

Das Wort Fasching stammt aus Passau. In einer mittelalterlichen Urkunde der Passauer Tuchmacher ist zum ersten Mal von „vastchan“ und „Vaschanc“ (=Fastnacht) die Rede. Sie datiert vom 11. November 1283. Darin geregelt wird unter anderem der letzte Umtrunk der Tuchmacher vor der strengen Fastenzeit.

Der Duden sagt zu „Vastschang, vaschanc“: „Die süddeutsche, ursprünglich bairisch-österreichische Bezeichnung Fasching erscheint im 13. Jahrhundert als vaschanc, vastschang und wurde als ,Ausschenken des Fastentrunks’ (mittelhochdeutsch schanc = Schenken) verstanden. Das auch als Freudenruf ,oho, vaschang!’ bezeugte Wort wurde dann im 17. Jahrhundert an die Wörter auf -ing angeglichen.“

Geschichte

Anordnungen

In Bayern wusste man 1823 noch nichts von diesem epochalen Ereignis. Während im Rheinland zum ersten Male ein Prinz Karneval den Thron bestieg wurden bei uns strenge Regeln für die lustigen Tage von dem Königlichen Stadtkommissariat und dem Magistrat als Lokal-Polizei-Behörde überwacht. In einer amtlichen Bekanntmachung, die Carnevals-Lustbarkeiten betreffend, wurde zum Beispiel angeordnet, wann die Maskenbälle stattfinden dürfen. Und weiter heißt es: „Während der Dauer des Carneval dürfen nur an denjenigen Tagen Masken auf die Straße gehen, an welchen Redouten, bekannt gegebene Masken-Bälle, öffentliche Supées ecetera Statt finden“.

Am Tag maskiert auf die Straße zu gehen war verboten. Für maskierte Ausfahrten und größere Aufzüge war die ausdrückliche Erlaubnis der Polizeibehörde einzuholen. „Wenn mehr als 6 Personen ohne polizeiliche Bewilligung maskiert unterwegs sind, haben dieselben zu erwarten, daß selbe von den Militär- und Polizei-Patrouillen getrennt und im Weigerungsfalle arretirt werden.“ Nummer IV der Verordnung besagt, „das Anrufen, Necken der Masken auf den Straßen, insbesondere durch Kinder wird untersagt und jedesmal streng geahndet“.

Zur damaligen Zeit entschied die Obrigkeit allein darüber, was dem Bürger zuzumuten ist und was nicht. Daher bestimmt die Nummer V der Verordnung: „Unanständige oder beleidigende Masken, welcher Art dieselben seyn mögen, werden eben so wenig als Eckelhafte oder schreckende geduldet, und daher die Handelsleute, die mit Visuren handeln, erinnert, sich keine Masken beizulegen, welche widrige Eindrücke erregen.“

Ballordnung

Eine eigene Ballordnung sollte die braven Bürger vor den weniger braven in Schutz nehmen. Die Redouten, also die normalen Bälle, und die Maskenbälle „beginnen jedesmal um 8 Uhr Abends und enden um 4 Uhr des anderen Morgens“, heißt es da, „und wer sich anständig kleidet oder maskirt, kann an diesen Bällen Theil nehmen“. „Königlich Bedienstete, welche in ihren Uniformen erscheinen, brauchen sich nicht zu maskiren.“ Allerdings: „Mit Waffen und Sporen wird niemand eingelassen.“ Das Rauchen wurde weder im Saal noch in den anstoßenden Räumen gestattet, sondern nur „in den eigends dazu bestimmten abgelegenen Zimmern“ gestattet war. Dabei ging es vor allem um die Feuersgefahr.

Bis ins Detail war alles geregelt. „Kein Walzer darf länger als eine halbe Stunde dauern, zwischen zwei Walzern folgt ein Ecossaise.“ (ursprünglich ein zweiteiliger, schottischer Tanz im Zweivierteltakt, womit man auch einen Ball eröffnete, daraus wurde der schnelle Ecossaisenwalzer).

Weiter heißt es: „Das Austanzen wird nicht gestattet. Zwischen dem Anfang der Colonne und dem inneren Raum tanzen so viele Paare als möglich, jedoch nur zweimal im Kreise herum, wo sie sich wieder an die Colonne anzureihen haben.“ Das die Ordnung störende Vortanzen ist verboten. „Musikchef“ und Ballmeister sind für die Tanzordnung verantwortlich und die öffentliche Ordnung überwachen „ein Herr Offizier der Garnison und ein Abgeordneter des Polizei-Senats des Magistrats“. Und wer sich nicht fügt, wird nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden arretiert. Am Ende der lustigen Tage steht der Aschermittwoch.

Historische Urkunden

Es sind zwei kleine Urkunden, auf denen die Geburtsstunde der närrischen Zeit heutiger Prägung verzeichnet ist. Sie sind kleiner als DIN A 4 und tragen zwei Siegel, das des Domkapitels und das des damaligen Passauer Bischofs Gottfried. Die Pergament-Dokumente lagern im Hauptstaatsarchiv in München.

Die Loden- und Tuchmacherordnung trägt die Signatur „Hochstift Passau, Urkunden 207“ und legt in schwarz-bräunlicher Handschrift die Regeln fest, denen sich die Angehörigen dieser Zunft zu unterwerfen haben. Und eine betrifft eben den „vastchang“ – ein Fest, ein Umtrunk, in dem ein letztes Mal gefeiert werden darf, bevor am Aschermittwoch die Fastenzeit beginnt.

Diese Urkunde kannte auch Rudolf Reiser, der in „Glanzlichter bayerischer Geschichte“ schreibt: „1283 ist das erste deutsche Faschings- oder Karnevalsfest nachweisbar.“ Reiser ordnet es den „Webern der Dreiflüssestadt“ zu.

Die Loderer nannten sich bald in Tuchmacher um, als sie bessere Stoffe anfertigten. Prof. Wolfgang Schmids „illustrierte Geschichte der Stadt Passau“ beschreibt die neue Handwerks-Ordnung von 1283 näher: „... sie kennt neben dem ,grauen’, d. h. naturgrauen Loden bereits das schwarze Tuch, verbietet die Verwendung von alter Wolle, Rinderhaar oder Flachsabfall...“ Diese Handwerker siedelten sich in der damaligen „Lodergasse“ an, der heutigen Theresienstraße. Und dort muss es wohl zuweilen recht feuchtfröhlich zugegangen sein, wenn der letzte Umtrunk vor dem Fasten eigens in einer hochoffiziellen Urkunde geregelt werden musste.

Beginndatum

Schwarz auf pergamentgelb ist auch der 11. November festgehalten. An diesem Tag übernehmen am Vormittag um 11.11 Uhr die Narren die Regentschaft und am Abend marschieren die Kinder mit ihren Laternen beim Martinszug mit. Das Bindeglied zwischen diesen beiden Fixdaten im Jahreskreis stellt ganz offensichtlich die Passauer Tuchmacher-Ordnung dar: Sie wurde an dem Tag erlassen, an dem ihr Schutzpatron seinen Namenstag hat. Früher war die fette Martinsgans das letzte reichhaltige Mahl vor der adventlichen Fastenzeit. Und Martin, der sein wertvollstes Stück Tuch, seinen Mantel, einst mit einem armen Mann teilte, ist nicht nur der Schutzheilige der Weber, der Leder- und Tuchhändler und der Bettler, sondern auch der Abstinenzler.

Bräuche

Im 19. Jahrhundert hatte sich das Wort „Fasching“ in Niederbayern durchgesetzt. 1812 wurde ein Verbot aller unanständigen Maskeraden für den Fasching erlassen. Ursprünglich geschah das Larven-Anlegen und Schwärzen in der Absicht, entweder einem Dämon gleich zu sein und dadurch seine Macht auszuüben oder den Unhold zu schrecken und zu vertreiben.

Umzüge, sportliche Wettkämpfe und Theater bildeten einen wesentlichen Bestandteil des dörflichen Faschings. Besonders im Rottal waren einst Pferde- und Schlittenrennen eine beliebte Unterhaltungsform.

Faschingshochzeit

Am Fastnachtsmontag wurde auf dem Lande gern Faschingshochzeit gehalten. Bei einer Faschings- oder Narrenhochzeit handelt es sich um ein Schauspiel mit vertauschten Rollen. Der Bräutigam war meist ein kleingewachsener Pantoffelheld, die Braut hingegen eine richitge kraftstrotzende Bavaria. Diese Narrenhochzeiten waren einst in Niederbayern weit verbreitet. Meist übernahm das Bürgertum die Festveranstaltung.

Siehe Hauptartikel: Faschingshochzeit.

Polizeiliche Regelung

Hierzulande war das närrische Treiben auch polizeilich geregelt. Der Polizeierlass vom Fasching 1907 im Bezirk Griesbach besagt: „Verboten ist ferner allen Kutschern, ihren Pferden zum Zwecke der Kostümierung lange Frauen-Unterhosen, so genannte Flanell-Hanseln, über die Vorderbeine zu zeihen. Einige bedeutende Stürze haben sich im Vorjahr ereignet. Gegen kurze Damen-Unterhosen, welche die Kniegelenke der Pferde freilassen, besteht keine Einwendung.“

Regionale Faschingsveranstaltungen

Literatur