Ferdinand O. Kopp

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Ferdinand O. Kopp (1992)

Prof. Dr. Ferdinand Otto Kopp (* 12. Januar 1932 in Garmisch-Partenkirchen; † 2. Juli 1995 in München) war ein deutscher Staatsrechtler. Er war verheiratet und hatte vier Söhne.

Leben und Wirken

Kopp legte sein Abitur 1950 am Maximilian-Gymnasium in München ab. Nach einem Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten nahm er das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München auf. Dort absolvierte er 1955 das Examen als Diplomvolkswirt, 1956 das Examen als Diplomkaufmann sowie 1957 das Erste Juristische Staatsexamen und wurde noch im gleichen Jahr promoviert. 1960 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen.

Im Anschluss daran trat Kopp in den öffentlichen Dienst ein und war unter anderem als Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft in Bonn tätig. 1962 wurde er zu den Vereinten Nationen abgeordnet und als als Verwaltungssachverständiger und Dozent nach Libyen entstandt. Wieder zurück in Deutschland wurde er 1965 zum Richter am Verwaltungsgericht München ernannt und 1967 zum Oberverwaltungsrichter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof befördert.

Nach seiner Habilitation 1969 mit einer Arbeit zu „Verfassungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht“ war er ab 1970 als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Graz tätig. Ab 1977 war er zusätzlich Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck für Italienisches und Deutsches Öffentliches Recht. 1978 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht an die neu gegründete Universität Passau, den er bis zu seinem Tod inne hatte. Kopp erfreute sich bei seinen Studenten großer Beliebtheit und war seit 1990 auch Honorarprofessor in Innsbruck.

Literatur

Weblinks