Graminger Berggeist

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Lassen sich von den EU-Bürokraten nicht ins Bockshorn jagen: Sabine, Iris und Karlmann Detter mit einem Werbeplakat für den traditionsreichen „Graminger Berggeist“, der seinen Namen behalten soll. (Foto: Willmerdinger)

Der Graminger Berggeist ist ein Weizenbock-Bier, das von der Brauerei Graminger Weißbräu aus Altötting hergestellt wird. Laut Bescheid des Landratsamtes von 2010 soll der Berggeist angeblich eine Spirituose sein und umbenannt werden, da es ja ein Bier ist.

Geschichte

Seit den 1920er Jahren, seit die Brauerei in Familienbesitz ist, gibt es den Berggeist. Der Berggeist wird lediglich im Landkreis Altötting vertrieben. Nicht mehr als 50 Hektoliter werden pro Jahr produziert – bei einem gesamten Bierausstoß der Brauerei von 2.000 Hektoliter.

Kommandit der Familien-KG ist Birgit Detter zusammen mit ihren Schwestern Sabine und Iris Komplementärin und ihrem Vater Karlmann Detter.

Streit um den Namen

Im Mai 2010 wurde Karlmann Detter, Brauereibesitzer im Altöttinger Stadtteil Graming, schriftlich vom Landratsamt mitgeteilt, das die Verwendung des Produktnamens „Berggeist“ gegen die Verordnung Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und Rates zur „Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen“ verstoßen soll. Weil nämlich suggeriert werde, dass es sich bei dem Weizenbock um einen „Geist“, also eine Spirituose, einen Schnaps handelt.

Anfang 2010 hatte man zwei Flaschen des 6,8 Prozent starken Weizenbocks im Rahmen der jährlichen „Planproben“ abgegeben. Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde das Bier untersucht. Es gab keine Beanstandungen. Die Angaben auf dem Etikett stimmten mit den Inhaltsstoffen überein, ebenso der Alkoholgehalt.

"Der Graminger Berggeist ist seit 86 Jahren ein Aushängeschild meines Betriebes. Der Name und das Produkt sind untrennbar mit dem Gasthaus und der Brauerei verbunden und ein Kultobjekt in Wort und Bild geworden. Der Name Berggeist steht als Synonym für meinen gesamten Betrieb und für das Lebenswerk meiner Familie“, formuliert Karlmann Detter in einem Antwortschreiben an das Landratsamt, das am heutigen Dienstag abgegeben werden soll.

Detter widerlegt die Meinung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die sich auf eine Passage der EU-Verordnung beruft, in der es heißt, dass die Verwendung des Wortes „Geist“ im Zusammenhang mit der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes eine Spirituose sein müsse: „Das Wort Berg ist weder eine Frucht noch ein Ausgangsstoff für die Herstellung des Graminger Berggeistes.“ Vielmehr seien Berggeister Sagengestalten, die auch in die Literatur, Kunst und Musik Eingang gehalten hätten. Und auch die Aufmachung und Etikettierung ließen keinen Zweifel daran, dass es sich um Bier handle.

Begleitet wird die Familie Detter in dem Verfahren auch vom Verband „Private Brauereien Bayern“, der an das Landratsamt Altötting ebenfalls eine Stellungnahme abgibt, wie Geschäftsführer Stefan Stang auf Nachfrage mitteilt. Unterstützung signalisiert Landrat Erwin Schneider: „Wir stehen hinter der Familie Detter und ihrer Auffassung. Das müssen wir wegbiegen.“ Einen „Zirkus“ nennt der Landrat das Verfahren, das die „Absurdität“ mancher EU-Verordnungen und deren nationaler Umsetzung exemplarisch aufzeige.

Schützenhilfe bekommen die Detters in dieser Bürokratenposse von der Europaabgeordneten Angelika Niebler. Auf Nachfrage des Alt-Neuöttinger Anzeigers nimmt die Politikerin aus dem Landkreis Ebersberg folgendermaßen Stellung: „Ich kann die anscheinend vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vertretene Auffassung, die Bezeichnung „Berggeist“ für das als Weizenbock vertriebene Getränk der Brauerei Graminger verstoße gegen die Verordnung (EG) 110/2008, nicht teilen. Im Gegenteil: Nach dieser EU-Verordnung gibt es Einschränkungen bei der Verwendung des Begriffs „Geist“ nur, wenn dieser zusammen mit einer im Getränk verwendeten Frucht oder eines im Getränk verwendeten Ausgangsstoffes verwendet wird. Dies ist bei der Bezeichnung „Berggeist“ nicht der Fall. Ich teile die Auffassung der Brauerei und hoffe, dass die europäische Verordnung nicht gegen ihren Sinn von der zuständigen Bayerischen Landesbehörde ausgelegt wird.

Literatur

Weblinks