Haltepunkt

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Der Haltepunkt Heining in Passau.

Haltepunkte (Hp) sind laut § 4, Abs. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.

Als „Haltestelle“ wird ein Haltepunkt bezeichnet, welcher mit einer Abzweigstelle oder einer Anschluss- (z.B. Güteranschluss) oder Ausweichanschlussstelle örtlich verbunden ist. Ein Haltepunkt bietet also nur eine Ein- und Ausstiegsmöglichkeit zu den Zügen. Die Züge können dort im Gegensatz zu einem Bahnhof nur halten und in einigen Fällen auch wenden, nicht aber einander überholen oder kreuzen. Ein Haltepunkt besteht aus einem oder mehreren Bahnsteigen, die an den einzelnen Gleisen der freien Strecke mit Zu- und Abgängen angeordnet sind.

Zahlreiche der heutigen Haltepunkte waren einst Bahnhöfe mit Überhol- und Abstellgleisen, welche dann aufgelassen oder rückgebaut wurden. Ein typisches Beispiel dafür ist der Haltepunkt Neustift b. Passau.

An einem Haltepunkt sind üblicherweise keine Signale aufgestellt. Im Falle einer Haltestelle können jedoch die zur Abzweigstelle gehörenden Signale im Bereich des Haltepunktes aufgestellt sein.

Eine besondere Form des Haltepunkts ist der Bedarfshaltepunkt, auch als Bedarfshaltestelle bezeichnet. Diese gibt es an vielen Strecken, die mit relativ niedrigen Geschwindigkeiten befahren werden (z.B auf der Rottalbahn). Fahrgäste müssen sich dem herannahenden Zug bemerkbar machen, damit dieser hält. Aussteigende Fahrgäste müssen dem Zugbegleiter (umgangssprachlich Schaffner) oder Triebfahrzeugführer (umgangsprachlich Lokführer) ihren Wunsch mindestens eine Station vorher mitteilen.

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