Kreisbrandmeister

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Der Kreisbrandmeister (KBM) ist eine besondere Führungskraft im Feuerwehrwesen eines Landkreises. Er kann auf Kreisebene größere Feuerwehreinsätze leiten oder ist mit entsprechenden feuerwehrtechnischen Aufgaben betraut. Kreisbrandmeister sind ehrenamtlich tätig.

Bestellung und Funktion

Die Kreisbrandmeister werden gem. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 vom Kreisbrandrat bestellt, um ihn oder die Kreisbrandinspektoren bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Je nach Tätigkeit bzw. Aufgabengebiet unterstehen sie entweder direkt dem Kreisbrandrat oder demjenigen Kreisbrandinspektor, zu dessen Unterstützung sie bestellt sind. So können sie entweder für ein bestimmtes Gebiet eines Inspektionsbereiches zuständig sein oder einen bestimmten Fachbereich leiten (z. B. Ausbildung, Atemschutz, EDV, Technik, etc.)

Gemeinsam mit dem Kreisbrandrat und den Kreisbrandinspektoren bilden sie die Kreisbrandinspektion.

Übersicht

Es gibt in Niederbayern in jedem Landkreis mehrere Kreisbrandmeister. In Großen Kreisstädten oder Kreisfreien Städten werden sie Stadtbrandmeister (SBM) genannt.

Siehe auch

Weblinks