Kreisbrandrat (Deggendorf)

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Der Kreisbrandrat (KBR) des Landkreises Deggendorf leitet das Feuerwehrwesen in gesamten Landkreis mit insgesamt 90 Freiwilligen Feuerwehren und 3 Werkfeuerwehren. Ihm obliegen der abwehrende und vorbeugende Brandschutz. Stellvertreter des Kreisbrandrats sind die beiden Kreisbrandinspektoren für die Bereiche links der Donau und rechts der Donau. Der Funkrufname des Deggendorfer Kreisbrandrats ist „Florian Deggendorf Land 1“.

Wahl

Der Kreisbrandrat wird gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 BayFwG auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren im Landkreis Deggendorf in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt

Amtsinhaber

Die Position des Kreisbrandrats wurde erst nach der Gebietsreform geschaffen. Zuvor trugen die Kreisbrandräte die Bezeichnung Bezirksvertreter, später dann Kreisbrandinspektor.

Siehe auch

Weblinks