Kreisbrandrat (Kelheim)

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Der Kreisbrandrat (KBR) des Landkreises Kelheim leitet das Feuerwehrwesen in gesamten Landkreis mit insgesamt X Freiwilligen Feuerwehren und 3 Werkfeuerwehren. Ihm obliegen der abwehrende und vorbeugende Brandschutz. Stellvertreter des Kreisbrandrats sind die Kreisbrandinspektoren. Der Funkrufname des Kelheimer Kreisbrandrats ist „Florian Kelheim Land 1“.

Wahl

Der Kreisbrandrat wird gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 BayFwG auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehr im Landkreis Kelheim in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt

Amtsinhaber

Siehe auch

Weblinks