Landrat (Landshut)

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Der Landrat von Landshut ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter des niederbayerischen Landkreises Landshut. Er vertritt den Landkreis nach außen und leitet auch das Landratsamt Landshut. Bei der Landratswahl 2014 wurde Peter Dreier (FW) mit 52,14 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen fünf Mitbewerber im ersten Wahlgang gewählt. Sein Vorgänger Josef Eppeneder (CSU) war seit 2002 im Amt.

Rechtliche Grundlagen

Der Landrat ist ein Wahlbeamter („Beamter auf Zeit“). Er wird alle sechs Jahre gemeinsam mit dem Kreistag von den Bürgern des Landkreises Landshut gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Sitzungen des Kreistages zu leiten, dessen Beschlüsse auszuführen und die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen. Die Besoldung des Landrats regelt die jeweilige Kommunalbesoldungsverordnung.

Siehe auch

Weblinks