Moizerlitz

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Moizerlitz (frühere Schreibweisen Moizalitz und Moitzerlitz) ist ein Stadtteil der Stadt Regen am linken Ufer des Schwarzen Regens.

Entstehung

Der Heimatforscher Gotthard Oswald schreibt in seiner „Geschichte des Marktes und der Pfarrei Regen“ von 1910 (Verlag Max Herzog):

„Sehr schwierig ist die Frage über das Alter des Viertels jenseits des Regens. Die Tradition sagt, es sei dieser Teil älter als der Hauptteil diesseits des Regens. Das glaube ich allerdings nicht.“ So ganz abwegig ist diese Annahme aber nicht, denn er selbst stellt weiter fest: „Hätte die Tradition recht, dann wäre die Annahme naheliegend, dass das in der Urkunde von 1228 erwähnte Dorf Regen die jetzige Ortschaft am linken Ufer des Regens, und der 1270 genannte Markt Regen eine vollständige Neugründung des Herzogs war. Zu dieser Auffassung würde allerdings sehr gut passen der Gütertausch von 1270 und die Verteilung der eingetauschten Güter an die Bewohner des neugegründeten Marktes.“

In der „Geschichte der Stadt Regen“ von 1952 (Verlag Wilhelm Diermaier) hat Gotthard Oswald seine weiteren Forschungsergebnisse wie folgt dargelegt:

Bereits im 13. Jahrhundert werden auf der linken Regenseite zwei (Guts)-Höfe erwähnt. Es waren dies der „Hof an der Brücke“, ein Edelsitz, und der spätere „Spitalhof“, der in der Nähe der Heilig-Geist-Kirche lag. Oswald vermutet, dass die Ansiedlung um diese beiden Höfe (1501 etwa 30 Anwesen, von Handwerkern und Taglöhnern ohne Landwirtschaft bewohnt) erst im 15. Jahrhundert vom Kloster Niederaltaich, dem die Pfarrei Regen 1361/1394 einverleibt worden war, gegründet worden sei. Nur dies mache begreiflich, warum die Bewohner auf dem linken Ufer bis ins 18. Jahrhundert um die Rechte als Marktbürger kämpfen mussten.

Diese Logik hat viel für sich. Wären nämlich die „Links-Regener“ die ursprünglichen Einwohner und der Grundstock für den neuen Markt gewesen, hätte es die rechtliche Diskriminierung nicht gegeben.

Namensbedeutung

Im Jahr 1931 hat der Landshuter Justizrat Alfons Prager, ein begeisterter Hobby-Sprachforscher, mit dem Heimatforscher Gotthard Oswald einen ausführlichen Briefwechsel über die Herkunft des Namens Moizerlitz bzw. Moizerlitzer geführt. Der Name wurde erstmals 1573 erwähnt. Slawische Wurzeln („Böhmisch“ und Serbisch) wurden ebenso diskutiert wie französische. Auch das baierische Wörterbuch von Schmeller wurde zu Rate gezogen. „Linkes Ufer“, „Flachsröste“, „Triftwehr“ wurden geprüft und verworfen.

Immer wieder aber kam man auf die Spitalkirche zum Heiligen Geist und das von den Degenbergern gestiftete und unterhaltene Spital oder Siechenhaus zurück. Prager überlegte: „Die ‚Moitzen’ sind meiner Meinung die bairisch ausgesprochenen ‚Malzen’. Die Malzen sind richtig die ‚Malatzen’ (von frz. Malade) und das sind die Aussätzigen, die Sündersiechen. … Die ‚litze’ ist ein Pfahlwer, Verhau, Zaun, Gehege. ‚In der Moitzerlitz’ ist also ‚in der Malzenlitze’, wo die Aussätzigen durch einen Zaun (um das Siechenhaus) abgesondert untergebracht sind.“ Er überlegt dann noch, ob hier tatsächlich Aussätzige oder nur kranke und gebrechliche Leute untergebracht waren.

Die beiden Forscher einigten sich offenbar (ein Brief dazu ist leider nicht mehr vorhanden) auf den Zusammenhang mit dem Spital. In der Stadtgeschichte von Regen aus dem Jahr 1952 erinnert Oswald daran, dass die Bewohner des Viertels auf der linken Regenseite bis ins 18. Jahrhundert als Bürger „2. Klasse betrachtet und behandelt (wurden). Sie wurden von den Marktbewohnern diesseits des Flusses spottweise die Moitzalitzer genannt, was in unserer jetzigen Sprache soviel heißt wie ‚die aus dem Siechenhaus (Spital) Entlaufenen.“

Bei der großen Renovierung der Hl.-Geist-Kirche (1985 bis 1988) musste der Innenputz entfernt werden. Dabei kamen nicht nur Reste von Malereien an den Wänden, sondern an der Westseite auch ein großes zugemauertes halbrundes Fenster (ca. 3,20 m breit und 1,30 m hoch) zu Tage. Der damalige Pfarrer Walter Wakenhut, der zuvor am großen Heilig-Geist-Spital in Burghausen tätig war, erkannte darin ein „Leprosenfenster“, eine vergitterte Fensteröffnung, durch die die Aussätzigen vom angebauten Siechenhaus aus die heilige Messe verfolgen konnten. So wurde nach mehr als 50 Jahren die Frage von Justizrat Prager doch noch geklärt.

Die Wallfahrt Moizerlitz-Patersdorf geht bis auf den Dreißigjährigen Krieg zurück.

Rechtsstreitigkeiten

Gotthard Oswald beschreibt in seiner „Geschichte des Marktes und der Pfarrei Regen“ von 1910 ausführlich die Rechtsstreite, die die Bürger links des Regens mit denen der drei Quartiere auf dem rechten Ufer führen mussten (S. 66-71).

Bereits 1501 klagten die Bürger des Viertels am linken Regenufer vor dem herzoglichen Obergericht in Straubing, da man ihnen nicht einmal eine Bäckerei, eine Fleischbank und eine Wirtschaft zugestehen wollte. Dieses entschied, dass „das Viertel jenseits des Regens, gegen Weißenstein gelegen, nicht mehr als einen Wirt haben solle, der Wein, Met Bier und allerlei Getränke verkaufe, gebe und ausschenke, auch dürfe der Wirt kein Trinker sein, keine Gastung halten und niemand über Nacht beherbergen.“ Eine eigene „Fleischbank oder ein Brothaus“ wurde ihnen aber verwehrt. Immerhin wurden ihnen die gleichen Rechte am „Bürgerholz“ zugestanden. Dass der Wirt keine „Gastung halten“ durfte, bedeutete, dass es sich nur um eine Gassenschänke handelte. Die Gäste durften sich nicht hinsetzen.

Die Wirte aber hielt sich nicht an diese engen Grenzen, so dass 1754 die Bräuer des Marktes beim Magistrat eine Klage einreichten, weil „der Wirt jenseits des Regens seine ihm 1501 zugestandenen Befugnisse übertrete und eigenmächtig gegen alles Recht Gäste im Hause setzen lasse und Fremde beherberge“. Da dies nichts fruchtete, wandten die Bräuer sich an die Regierung in Straubing, die mit Verordnung vom 21. Mai 1769 der Wirtswitwe jenseits des Regens das „Gastsetzen und das Beherbergen“ verbot.

Darauf hin wandten sich die Bewohner der Moizerlitz direkt an die Regierung in München. Sie wiesen auf die finanziell schwierige Situation der Witwe hin und legten dar, dass, wenn bei Hochwasser die Regenbrücke weggerissen sei, sie vom Markte abgeschlossen seien und deshalb auch kein Bier mehr bekämen. Erwähnt wird auch, dass der Wirt „jährlich 4 fl. 20 Kr. (gebe) für den Kreuzgang, den die Bürgerschaft 1634 in der schwedischen Kriegszeit nach Patersdorf verlobt“ habe. Dieses gottgefällige Werk könne er nicht mehr verrichten, wenn sein Geschäft eingeschränkt werde. In der angeforderten Stellungnahme setzt sich der Magistrat in einem Schreiben vom 9. Februar 1770 für die Wirtin ein und wirft der „hiesigen Bräuschaft“ vor, nur aus Hass und Neid zu handeln. Die Marktbürger zögen das Bier der moizerlitzer Wirtin vor, weil diese es nicht pansche, wie die andern es tun. Außerdem sei ein erst vor sechs Jahren zugezogener Brauer, der Hauptschuldige an dem Streit der aus Hass auf die Wirtin die anderen aufwiegle. Nachdem auch noch Stellungnahmen vom kurfürstlichen Bräuamt in Regen und vom Landgericht Regen eingeholt worden waren, entschied die Regierung in München zu Gunsten der Wirtswitwe. Laut Gotthard Oswald liegen die ganzen Prozessakten im Königlichen Kreisarchiv München (Fasc. 3329 Nr. 36).

Um diese Zeit gab es auch Streit über die Beteiligung der moizerlitzer Bürger an den Gemeindeämtern. 1771 entschied die Regierung in München unter anderem, dass der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und die dritte Stelle im Inneren Rat auf alle Zeiten „diesseits des Regens“ bleiben soll. Erst mit der Aufhebung der alten Marktverfassungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden diese Einschränkungen hinfällig.

Literatur

  • Gotthard Oswald: Geschichte des Marktes und der Pfarrei Regen. Regen 1910
  • Gotthard Oswald: Geschichte der Stadt Regen. Regen 1952
  • Hans Vogl: Regen – Ein Jahrhundert in Bildern. Band 2, Regen 2008 (S. 56-78)