Paradiesgarten (Passau)
Der sogenannte Paradiesgarten befindet sich gegenüber dem Kapuzinerplatz in der Innstadt in Passau und diente lange Zeit als unbefestigter Parkplatz. Er ist Teil des Areals der Innstadt Brauerei Passau. Aktuell steht die Fläche leer.
Geschichte
Der Garten gehört zum Areal der 2014 stillgelegten Innstadt Brauerei Passau, das in der Folge von der „Innstadt Brauhaus Projekt GmbH & Co. KG“ neu entwickelt wurde. Zwischen 2016 und 2018 entstand dabei das INN.VIERTEL Passau. Auch der Paradiesgarten ist Teil des Projekts. Konkrete Pläne, was auf dem Gelände einmal entstehen wird, gibt es allerdings noch nicht. Bis zu den archäologischen Grabungen im Jahr 2018 diente die Fläche als Parkplatz. Das 2011 erstellte Stadtentwicklungskonzept sieht anstatt dieser bisherigen Nutzung als Parkplatz im Paradiesgarten jedoch eine Freifläche vor, mit Biergarten, Maibaum, für Feste etc.
Archäologische Grabungen
Im Zuge der Neuentwicklung des Brauereigeländes und dem Bau des INN.VIERTEL Passau erfolgten im gesamten Areal archäologische Grabungen, so auch ab März 2018 im Paradiesgarten. Das 1.000 Quadratmeter große Gelände wurde dazu in vier Grabungsfelder unterteilt und abschnittsweise untersucht. Dabei stießen die Archäologen auf Fundamente von römischen Gebäuden. Sie legten einen Brunnen frei und entdeckten auch einen Ofen, möglicherweise einen alten Ziegelofen, sowie eine sogenannte Darre. Laut Experten handle es sich um eine Art Trocknungsanlage, in der früher Lebensmittel zur besseren Lagerung getrocknet worden sind. Laut Auskunft der Stadtarchäologie Passau waren die Funde allerdings nicht sehr gut erhalten, weshalb man auf einen Erhalt im Paradiesgarten nicht deshalb nicht bestehen können wird.
Literatur
- Elke Fischer: Paradiesische Zeiten im Paradiesgarten. In: Passauer Neue Presse vom 10.03.2018 (S. 28)
- Sandra Hatz: Nicht nur Römer hinterließen Spuren im Paradiesgarten. In: Passauer Neue Presse vom 26.05.2018 (S. 17)
- Sandra Hatz: So geht es weiter im Paradiesgarten. In: Passauer Neue Presse vom 21.07.2018 (S. 17)