Passauer Vertrag

Aus RegioWiki Niederbayern
Wechseln zu: Navigation, Suche
Kupferstich zum Passauer Vertrag mit Stadtansicht.
Faksimile des Passauer Vertrags, zu sehen im Oberhausmuseum Passau.

Der Passauer Vertrag, auch Passauer Stillstand genannt, beendete die „Fürstenverschwörung“ gegen den Habsburger König und Kaiser Karl V. (15001558) und war der Vorläufer für den „Augsburger Religionsfrieden“ von 1555.

Der Vertrag, der den Protestanten bis auf weiteres die freie Ausübung ihres Bekenntnisses ermöglichte, wurde am 2. August 1552 zwischen dem römischen König Ferdinand I. und Moritz von Sachsen, beschlossen. Es handelt sich um die erste vorläufige Vereinbarung über gegenseitige Toleranz nach der Reformation.

Vorgeschichte

Die protestantische Fürstenpartei schloss 1551 ein Bündnis mit Frankreich (Vertrag von Chambord) und machte damit dem Kaiser die gegen ihn gerichtete politische Zielsetzung deutlich. Der König von Frankreich (Heinrich III.) zahlte den Protestanten 240.000 französische Taler und jeden weiteren Monat des Krieges 60.000 Taler, dafür verpfändeten die Fürsten an Frankreich drei deutsche Städte, Metz, Toul und Verdun, Städte, die nicht ihnen, sondern dem Kaiser gehörten.

Moritz von Sachsen erklärte 1552 unter dem Jubel seiner Anhänger: „Das tyrannische Joch bestialischer Knechtschaft muss von den Schultern der Deutschen genommen und das geliebte Vaterland in die alte Freiheit zurückgeführt werden.“

Karl saß ohne Geld, kaum von Truppen beschützt in der Hofburg von Innsbruck und musste beim Anmarsch von Moritz von Sachsen über den Brenner fliehen.

Selbst der Papst zürnte dem Kaiser, der ohne Entscheidung der Kurie gegen die „Ketzer“ (Protestanten) vorgegangen war. Papst Paul IV. schrieb: „Es hat seit einem Jahrtausend keinen schlechteren und grundverdorbeneren Menschen gegeben als diesen Herrscher Karl V., dieses wahrhafte Werkzeug des Satans, diesen Krüppel an Körper und Geist. Sind doch die Spanier insgesamt Irrgläubige, Kirchenspalter, Nachkommen von Juden und Mauren und die Hefe der Menschheit.“'

Der Vertrag

So war es für den Kaiser unvermeidbar, mit seinen Feinden Kompromisse einzugehen. Sein Bruder Ferdinand verhandelte nun in Linz und Passau mit neun Reichsfürsten und elf Gesandten von Fürsten. Es zeigte sich, dass es den protestantischen wie auch den katholischen Fürsten vor allem um Religionsfreiheit ging, also um das Recht, selbst über die Religion ihrer Untertanen entscheiden zu können.

An den Verhandlungen zu Passau nahmen teil: König Fredinand I. (15031564), Herzog Moritz von Sachsen (15211553), Herzog Albrecht V. von Bayern (15281579), Abgesandte der anderen Kurfürsten und die Bischöfe von Passau (Wolfgang Graf von Salm), Eichstätt und Salzburg.

Karl hatte seinen Vertretern keine Vollmacht mitgegeben, er wollte selbst entscheiden und einen dauernden Frieden in der Religionsfrage lehnte er ab. Karl war nicht bereit einer friedlichen Vereinbarung zuzustimmen, was seinen Bruder Ferdinand veranlasste, in die zu Passau ausgehandelten Verträge einzuwilligen.

Die von König Ferdinand zugestandene freie Religionsausübung bedeutete vor allem für die lutherischen Herrscher eine erste Anerkennung.

Augsburger Religionsfriede

Auf dem von König Ferdinand nach Augsburg einberufenen Reichstag vom 25. September 1555, wurden den Anhängern des „Augsburger Bekenntnisses“ ein Religionsfriede gewährt und damit das Werk des „Passauer Vertrages“ legitimiert.

Der Beschluss von Augsburg besagt, dass in jeden Territorium nur eine einzige Konfession gelten soll und zwar die des Landesherren – „Cuius regio, eius religio“ (lateinisch für: wessen Gebiet, dessen Religion).

Literatur

  • Oswin Rutz: Das Land an Rott und Inn, Landkreis Passau, Kulturreferat, 2. Aufl. 2015

Weblinks