Verträge von Wechselberg

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Als Verträge von Wechselberg werden mehrere Einzelverträge bezeichnet, die im 13. und 14. Jahrhundert im Weiler Wechselberg im heutigen Landkreis Altötting geschlossen wurde.

Geschichte

Wegen seiner besonderen Lage – nahe der Grenze zwischen dem Erzstift Salzburg und dem Herzogtum Bayern gelegen – galt Wechselberg als idealer Ort für Treffen und Vertragsabschlüsse der beiden Fürsten. So trafen sich im Jahr 1285 auf dem Wechselberg Erzbischof Rudolf von Salzburg und Herzog Heinrich von Bayern, um einen Waffenstillstand bis 6. Oktober zu schließen.[1]

Ein Jahr später, am 17. Juni 1286, verschieben die Schiedsleute von Erzbischof Rudolfs und Herzog Heinrich den vom König angesetzten Tag zu Reichenhall um drei Wochen und bestimmen als neuen Ort: „zwischen Tittmoning und Burghausen an dem Wechselberg oder zu Raitenhaslach“.[2]

Am 20. November 1286 trafen sich wiederum „auf dem Wechselberge“ Erzbischof Rudolf und Herzog Heinrich, um wegen der von ihren beiderseitigen Leuten seit dem Augsburger Vertrag ausgeübten Schäden ein Übereinkommen zu schließen.[3]. Dieser Vertrag wird am 20. Juni 1288 von beiden auf dem „Wehsselperge“ erneuert und bekräftigt.[4]

Letztmals wird der Ort Wechselberg derart am 5. Dezember 1382 urkundlich festgehalten. In Salzburg schließen nämlich die Brüder Albrecht und Leopold, Herzöge von Österreich, der Erzbischof Pilgrim von Salzburg nebst anderen mit Stephan, Friedrich und Johannsen, Herzöge von Bayern, ein Kriegsbündnis. Bei Nichteinhalten des Bündnisses, insbesondere bei Einfällen, die von Bayern gegen Salzburg geschehen sollten, soll ein Tag (Gerichtstag) „auf dem Wechselperg“ sein.

Einzelnachweise

  1. Regesten Salzburg Nr. 1172
  2. Regesten Salzburg Nr. 1229
  3. RUB Nr. 136
  4. RUB Nr. 147

Literatur

  • Alois und Georg Remmelberger: Heimatgeschichte des Ortsteils Dorfen. Burgkirchen an der Alz 1986