Portiunkula-Ablass

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Der Portiunkula-Ablass geht auf den Hl. Franz von Assisi zurück, der ihn im Jahr 1216 für die Portiunkula-Kapelle seines Franziskanerordens von Paps Honorius III. erwirkte. Seitdem kann er jedes Jahr am 2. August in allen Kirchen des Franziskanerordens gewonnen werden. Die Voraussetzung dafür:

  • Besuch einer solchen Kirche mit Gebet des „Vater unser“ und des Glaubensbekenntnisses
  • Beichte
  • aufrichtige Reue über die Sünden
  • Kommunionempfang
  • Gebet in der Meinung des Hl. Vaters

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der Gläubige den Ablass. Das heißt die Vergebung aller zeitliche Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld bereits getilgt ist.

Portiunkula-Ablass in Niederbayern

1782 verlieh Papst Pius VI. der Schlosskapelle in Ritzing die Möglichkeit des Portiunkula-Ablasses.

Literatur