Böbrachmühle

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Datei:PNP-11-08-10-Boebrachmuehle.jpg
Eigentümer Konrad Müller vor der der Böbrachmühle.

Die Böbrachmühle im niederbayerischen Landkreis Regen ist eine alte Mühle und Ortsteil der Gemeinde Böbrach am Rothbach. Sie sollte durch den Besitzer Konrad Müller saniert und als Wasserkraftwerk genutzt werden.

Geschichte

Die Böbrachmühle wurde um 1280 erstmals urkundlich erwähnt. Bis 1993 betrieb Xaver Ebner die Mühle mit Wasserkraft, danach betrieb dessen Bruder Erich das dazugehörige Sägewerk noch bis 2005 weiter. Nach seinem Tod ging das Anwesen an den Neffen Konrad Müller aus Arnbruck über. Zu diesem Zeitpunkt war das Anwesen bereits unbewohnt, es hatte keine Heizung, war nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen und stark sanierungsbedürftig. Der selbstständige Zimmerermeister Konrad Müller wollte das Anwesen dennoch sanieren. Sein Projekt sah in der Planung vor, das Wasser des an der Böbrachmühle bei Böbrach vorbeifließenden Rothbachs am bestehenden Wehr auf einer Länge von rund 300 Metern aus dem Bach auszuleiten und damit eine unterirdische Turbine zu betreiben. Dann sollte das Wasser durch eine verrohrte Unterquerung des Bachs wieder ins Gewässer eingeleitet werden. Den auf diese Weise gewonnenen Strom wollte der Eigentümer der Böbrachmühle zum Großteil in das öffentliche Stromnetz einspeisen und den daraus generierten Ertrag zur Sanierung und zum Unterhalt der Böbrachmühle verwenden. Zugleich sollte durch die Wasserkraftanlage Strom für den Eigenbedarf des Anwesens erzeugt werden und der Hochwasserschutz für das denkmalgeschützte Ensemble erhöht werden. Die Kosten für einen Umbau schätzte Konrad Müller auf 600.000 bis 800.000 Euro. Um das Anwesen wieder zu ertüchtigen, wären seinen Angaben zufolge auf zehn bis 15 Jahre betrachtet 1,5 bis zwei Millionen Euro nötig sein.

Obwohl Müller der Eigentümer des Baches war und auch die Nutzungsrechte hat, benötigte er die wasserrechtliche Gestattung des Umbaus. Diese wurde ihm jedoch nicht erteilt. In der Folge kämpfte er vier Jahre lang für sein Vorhaben. Im Februar 2009 reichte er eine Petition an den Bayerischen Landtag ein, um sein Vorhaben voranzutreiben. Am 11. August 2009 waren die Landtagsabgeordneten Tobias Reiß und Annette Karl als Vertreter des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vor Ort. Im Oktober 2009 hat der Ausschuss Müllers Petition an die Staatsregierung zur „Berücksichtigung“ überwiesen und darauf gedrängt, dass eine Lösung gefunden wird. Dennoch kam das Vorhaben nicht voran. Aus Ärger über die in seinen Augen mangelnde Kompromissbereitschaft des Landratsamtes hat Konrad Müller dem Landkreis Regen untersagt, mit Bildern der Böbrachmühle Werbung zu machen. Darüber hinaus hatte der 40-Jährige juristische Schritte eingeleitet.

Das Landratsamt Regen wiederum betonte, dass der von Müller gestellte Antrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und man das Projekt deshalb nicht gutheißen könne. Einem „Ja“ des Landratsamtes hätten unter anderem eine zu niedrige im Bach verbleibende Restwassermenge von rund 170 Liter pro Sekunde, die geplante Verdopplung der Ausbauleistung auf rund 1.900 Liter pro Sekunde und eine mögliche Verschlechterung der Bachökologie entgegnet. Befürchtet wurde, dass der Wasserstand des Rothbachs aufgrund der Ausleitung zu niedrig werde und dieser Bereich des Gewässers verschlammen könnte. Um dem Projekt doch zustimmen zu können, hätten bestimmte Auflagen erfüllt sein müssen. Genannt wurden in den Schreiben des Landratsamtes und den Stellungnahmen der Fachstellen unter anderem eine nach der Ausleitung im Bach verbleibende Restwassermenge von 400 Liter pro Sekunde und eine maximale Ausbauleistung von 1200 Litern pro Sekunde, wobei insbesondere die im Bach zu verbleibende Restwassermenge von 400 Liter pro Sekunde der Knackpunkt sei. Eine Restwassermenge von 400 Liter pro Sekunde kam für Konrad Müller aber nicht in Frage, bei den übrigen Punkten war er jedoch kompromissbereit. Er wollte maximal die im Antrag angegebenen 170 Liter pro Sekunde - entsprechend der so genannten 5/12-Regelung des bayernweit geltenden Restwasserleitfadens - akzeptieren. Die 5/12-Regelung konnte hier aber nicht angewendet werden, weil es sich aus der Sicht des Landratsamtes um keine Neukonzessionierung einer bestehenden Wasserkraftanlage handelte. Weil der Antragsteller eine Restwassermenge von 400 Liter pro Sekunde ablehnte, musste der Antrag abgelehnt werden. So gab Müller nach vier Jahren sein Vorhaben, die Böbrachmühle umzubauen und zu sanieren, auf. Die weitere Zukunft der Böbrachmühle ist ungewiss.

Literatur