Handlaber Frauentag

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Der Handlaber Frauentag ist ein Fest, das alljährlich an Mariä Himmelfahrt in Handlab, Gemeinde Iggensbach im Landkreis Deggendorf gefeiert wird.

Ablauf

Der Handlaber Frauentag findet jedes Jahr am 15. August statt. Er beginnt mit einem Festgottesdienst um 09:30 Uhr am Freialtar bei der Wallfahrtskirche Handlab. Dann geht es zum Frühschoppen in den Schlemmer-Wirtsgarten und zur ersten Runde durch die Budenwelt.

Geschichte

Mit dem Bau der Handlaber Wallfahrtskirche im Jahr 1644 nahm die Zahl der Wallfahrer zu, die verköstigt werden mussten. Erste schriftliche Aufzeichnungen für die Abhaltung eines Marktes gehen auf das Jahr 1820 zurück. Der damalige Mesner Georg Haider hatte am 13. März 1820 an das königliche Landgericht Vilshofen das Gesuch zur Verleihung einer „Biertrunks-Conzession“ eingereicht. Unterstützt wurde der Mesner vom hiesigen Pfarramt, das ein Ausschankrecht „an einem Orte, der der Andacht und religiösen Handlungen gewidmet sei“ nicht nachteilig und kein Hindernis gegen öffentliche Sittlichkeit und Moralität sei. Georg Haider wurde die Berechtigung erteilt, Bier in einem „angemessenen Abstand zur Kirche“ auszuschenken. Neben dem „Großen Frauentag“ gab es noch einen „Kleinen Frauentag“ zum Festtag Mariä Geburt am 8. September.

Es blieb nicht nur beim Bierausschank. Es entwickelte sich an beiden Frauentagen zunehmend ein reges Handeln und Feilschen. Sogar Schweine wurden angeboten. Dies wiederum war dem königlichen Landrichter von Vilshofen zu viel. Er verbot den Schweinehandel.

Die Gottesdienste wurden in früheren Zeiten in der Wallfahrtskirche abgehalten, die für den Andrang der Besucher viel zu klein war. Das Iggensbacher Pfarramt richtete im Jahr 1849 an das bischöfliche Ordinariat ein Gesuch: „Da die zwei Bauernfeste Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt bei der Wallfahrtskirche Handlab große Concurstage, wo gewöhnlich sechs bis acht Beichtväter beschäftigt sind, so lässt sich auch annehmen, dass an diesen beiden Tagen eine solche Menge von Wallfahrern zusammenströmt, die das Kirchlein unmöglich fassen kann. Die Pfarrgemeinde stellt das Ansuchen, die Gottesdienste im Freien abzuhalten.“ Das bischöfliche Ordinariat lehnte das Bittgesuch ab, „da, wie vom Pfarramt ohne dies bekannt ist, so viele Missstände dabei stattfinden würden, dass die Würde und Heiligkeit der gottesdienstlichen Handlung schwer beeinträchtigt werden müssten.“ Auch die Versuche der jeweiligen Pfarrer wurden nicht erhört.

Pfarrer Roth (1854 bis 1864 in Iggensbach) wandte sich in einem Schreiben vom 30. Juli 1854 ans königliche Landgericht Vilshofen und bat um eine ordnungsgemäße Handhabung des Bierausschanks in Handlab an beiden Frauentagen: „Die Jahrmärkte werden von mehreren Krämern besucht, die nicht selten durch ihren Handel und Geschrei die Andacht der Gläubigen stören, zumal, da viele Krämer ihre Stände unweit vom Kirchplatz aufschlagen und ihre Waren dort feilhalten. Es besteht wohl eine Verordnung, jeder Kramerstand soll mindestens 100 Schritte von der Kirche entfernt sein, allein diese Verordnung wird nicht immer eingehalten. Gleiches Verhältnis hat es auch mit den Wirtshütten, die sich an diesen Tagen einfindenden fremden Wirten, wo gelärmt und gezecht wird während des Gottesdienstes, dass oft der Pfarrer seine eigenen Worte nicht mehr hört. Keine der bezeichneten fremden Wirte ist berechtigt, an diesen Tagen in Handlab Bier auszuschenken, außer die zwei Wirte Johann Haider von Handlab und Andrä Zacher, Wirt in Iggensbach. Endlich möge das königliche Landgericht den fremden Wirten eröffnen lassen, dass der Markt in Handlab kein Saufmarkt ist, und die hiesigen Wirte ohnehin hinreichend sind und der Leute Durst befriedigen können.“ Nach längerem Hin und Her wurde der Bitte des Pfarramts Iggensbach stattgegeben, die Gottesdienste im Freien abhalten zu dürfen. Allerdings bedurfte es immer wieder gerichtlicher Verordnungen, weil die Verkaufsbuden und Wirtshütten nicht in einem entsprechenden Abstand zur Kirche aufgestellt waren.

Pfarrer Baptist Duschl waren die Tanzveranstaltungen ein Dorn im Auge. Er verlas im Jahr 1965 einen öffentlichen Protest von der Kanzel: „Seit jeher hat es die kath. Bevölkerung für höchst ungeziemend gefunden, an einem Frauentag überhaupt einen Tanz zu halten. Früher durfte nicht einmal Musik gemacht werden. Als solche ungehörige Tanzveranstaltungen versucht wurden, hat der Gemeinderat Iggensbach 1956 ein eigenes Tanzverbot erlassen. Leider wurde dieses Tanzverbot in den letzten Jahren nicht mehr aufrecht erhalten. Wir bitten den Gemeinderat ein Tanzverbot für diesen heiligen Frauentag neu zu beschließen.“

Früher fand am Nachmittag des großen Frauentags eine Prozession statt, die durch die Ortschaften Handlab und Gstein führte. Ab 1960 ist man davon abgekommen, weil der Trubel zu groß geworden ist. Im Archiv von Max Zitzelsberger ist nachzulesen: „Das Problem der Aufstellung der Verkaufsbuden und Stände konnte bis zum heutigen Tage nur bedingt gelöst werden. Die Marktfieranten haben generationslang ihren bestimmten Platz und so organisiert sich der Handlaber Frauentag von selbst. Der Frauentag nimmt in letzterer Zeit immer mehr den Charakter eines immer größeren Marktes an, viele sagen, eines Volksfestes an.“

Der Handlaber Frauentag wird auch noch der „Gurgumenmarkt“ genannt: Einige Marktfrauen boten nämlich in früheren Zeiten Gurkensalat feil. Insbesondere an heißen Tagen soll es hoch hergegangen sein. Die Gurken wurden vor den Augen der Käufer gehobelt, mit Salz und frischem Essigwasser gewürzt und an Ort und Stelle verzehrt.

Literatur