Kreisbrandinspektor (Deggendorf)

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Die zwei Kreisbrandinspektoren (KBI) des Landkreises Deggendorf sind die beiden Stellvertreter des Kreisbrandrats, der das Feuerwehrwesen in gesamten Landkreis leitet. Ihr Aufgabenbereich gliedert sich in die Inspektion 1 (rechts der Donau) und die Inspektion 2 (links der Donau). Ihre Funkrufnamen sind „Florian Deggendorf Land 2“ und „Florian Deggendorf Land 3“.

Bestellung und Zuständigkeiten

Die Kreisbrandinspektoren werden gemäß Art. 19 Abs. 3 Satz 2 BayFwG vom Kreisbrandrat im Benehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren desjenigen Bereichs bestellt, für den sie zuständig sein sollen. Die Inspektionsbereiche werden durch den Kreisbrandrat festgelegt. Im Landkreis Deggendorf gibt es zwei: einer für die Feuerwehren auf der rechten Donauseite und einer für die Wehren links der Donau. Darüber hinaus kann der Kreisbrandrat, im Einvernehmen mit dem Landratsamt Deggendorf, auch noch weitere Kreisbrandinspektoren zu seiner Unterstützung bestellen.

Die Amtszeit der Kreisbrandinspektoren endet mit der Amtszeit des Kreisbrandrats.

Amtsinhaber

Inspektion 1

Inspektion 2

Siehe auch

Weblinks