Mord bei Patersdorf

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Dem Mord bei Patersdorf am 8. November 1986 fiel eine 17-jährige Schülerin zum Opfer. Ihre Leiche wurde an diesem Tag auf einem Parkplatz an der Bundesstraße 85 bei Patersdorf gefunden.

Tathergang

Die Schülerin verließ am 7. November 1986 um 19 Uhr ihr Zuhause in einem Dorf in der Nähe von Regen. Sie war in den Lokalen der Kreisstadt unterwegs, wo sich später mehrere Menschen an sie erinnerten, nicht zuletzt wegen ihres auffälligen grünen Hutes. Am Samstag, den 8. November 1986 um 3 Uhr früh stieg sie in das Auto eines Mannes, den sie flüchtig kannte. Ihr Ziel war eine Disco in Patersdorf.

Später traf sie den Mann auf der Straße wieder und bat ihn, sie nach Hause zu fahren. Doch er wurde im Auto zudringlich und hielt seinen Wagen auf Höhe Patersdorf am Parkplatz an der Bundesstraße 85 an. Die 17-Jährige versuchte zu fliehen, wobei sie ihre Handtasche und ihre Schuhe verlor. Der Mann holte sie ein, riss ihr die Kleider vom Leib, würgte sie und erschlug sie mit einer hölzernen Schneestange.

Fahndung

Kurz nach 7 Uhr wurde die Leiche keine fünf Meter von der Fahrbahn entfernt entdeckt. Durch den Ausweis in ihrer Handtasche konnte sie schnell identifiziert werden. Am Morgen desselben Tages fanden Spaziergänger einen grünen Hut am Ufer der Flanitz bei Frauenau und gaben ihn im nahe gelegenen Gasthaus ab. Bald war klar, dass es sich um den Hut der ermordeten Schülerin handelte. Ihr Mörder hatte ihn bei seiner Heimfahrt auf dem Beifahrersitz bemerkt und in den Fluss geworfen, um ihn loszuwerden. Dabei war er beobachtet worden und wurde als Mann mit Schnauzer beschrieben.

Wochen später wurde mit 1.000 gelben Plakaten im Landkreis Regen nach einem Mann mit Oberlippenbart gefahndet. Es erwies sich jedoch, dass der darauf Gesuchte nicht der Täter war. Erst im Jahr 2001 wurde eine neue Ermittlungsgruppe eingerichtet, die das Verbrechen mit dem neuartigen DNA-Abgleich untersuchte. Das war möglich, weil bei der Obduktion die Nagelspitzen der Getöteten abgeschnitten und aufbewahrt worden waren. Tatsächlich fanden sich Hautreste eines Mannes unter den Fingernägeln.

Im März 2001 wurden hundert Männer bei einer Speichelprobenaktion getestet, doch der Mörder war nicht dabei. Im Frühsommer 2001 wurden weitere 350 Männer von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zu einem Massengentest geladen. Man konzentrierte sich dabei auf Bekannte des Mädchens, die in der Tatnacht in Lokalen zu Gast waren, ein Alter von damals 18- bis 25 Jahren hatten und in Frauenau lebten.

Abschluss

Diesmal ergab die Untersuchung im Rechtmedizinischen Institut in München die Übereinstimmung einer Speichelprobe mit dem DNA-Profil des Täters. Anfang Juli 2001 klingelten Polizeibeamte an dessen Wohnungstür. Der Mann, inzwischen Familienvater, gestand im Polizeiverhör die 15 Jahre zurückliegende Tat. Im Mai 2002 stand er vor dem Landgericht Deggendorf. Er gab die Tat zu, schwieg aber zum Tathergang. Wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat wurde er schließlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

15 Jahre später wurde er entlassen. Am Tatort steht ein Marterl, ein Holzkreuz mit Inschrift, vor dem immer wieder Blumen abgelegt werden.

Literatur