Amtsgericht

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Die bayerischen Amtsgerichte als Eingangsinstanz entstanden aus den bisherigen Landgerichten mittlerer Ordnung (ab 1862) beziehungsweise Stadtgerichten oder Land- und Stadtgerichten durch das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches vom 27. Januar 1877, das in Bayern am 1. Oktober 1879 in Kraft trat. Bestanden 1950 noch 209 Amtsgerichte und 37 Zweigstellen in Bayern, wurden sie bis zum Jahr 2007 auf 72 Amtsgerichte und 22 Zweigstellen reduziert.

Übersicht

In Niederbayern und im oberbayerischen Landkreis Altötting bestehen folgende Amtsgerichte:

Literatur


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